Am 28.04.2025 stellte Stadtrat Nico Köhler eine öffentliche Ratsanfrage zur Vermietung von Stellplätzen im Parkhaus „Am Rathaus 1“ in Chemnitz. Hintergrund waren Hinweise, dass Stadträten angeblich Mietverträge zu vergünstigten Konditionen angeboten wurden.
Die Anfrage umfasste folgende Punkte:
- Sind der Stadtverwaltung entsprechende Mietverträge bekannt?
- Wurde die Verwaltung vorab in die Prüfung dieser Verträge einbezogen?
- Wie bewertet die Verwaltung die Höhe des Mietpreises von 11,90 € pro Monat?
- Wäre es strafbar, wenn Stadträte derartige Verträge unterzeichnet hätten?
- Welche Maßnahmen würde die Verwaltung ergreifen, wenn solche Verträge tatsächlich abgeschlossen wurden?
Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage am 02.05.2025 wie folgt:
- Keine Kenntnis über Mietverträge
Der Verwaltung sind keine derartigen Mietverträge bekannt. - Keine Prüfung durch die Stadt
Eine vorherige Prüfung oder Vorlage dieser Verträge hat nicht stattgefunden. - Bewertung und Strafbarkeit
Die Fragen zur Angemessenheit der Mietpreise und zur Strafbarkeit von Vertragsabschlüssen wurden nicht beantwortet, da sie Wertungen enthalten und nicht unter das Fragerecht fallen. - Mögliche Maßnahmen
Da der Stadtverwaltung keine entsprechenden Verträge vorliegen, wurde diese Frage als theoretisch eingestuft und ebenfalls nicht beantwortet.
Die vollständige Antwort der Verwaltung ist öffentlich im Ratsinformationssystem der Stadt Chemnitz einsehbar.